Tierschutzgesetz endlich Verfassungsrang

Was haben wir Tierschützer und Tierrechtler gejubelt, als das Tierschutz-gesetz nach langen, verbissenen Kämpfen endlich Verfassungsrang bekam.

Das Tierschutzgesetz wurde im Grundgesetz verankert! Die Forderungen des Tierschutzes wurden gleichgestellt gegenüber Belangen aus anderen Bereichen.. Ist es wirklich so? 
Ein in Hessen ansässiger moslemischer Metzger hat einen grundsätzlichen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schächten. Das am 9. Dezember 2002 vom Verwaltungsgericht in Giessen ausgesprochene Urteil wurde am 24.

November 2004 vom VGH (Verwaltungsgerichtshof) bestätigt. Az 11 UE 317/03.Am 15.1.2003 hat der Kläger bereits ein Urteil beim Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1783/99) erstritten. Das Bundesverfasssungs-gericht hatte damals festgestellt, dass der Kläger bereits 1997 durch die Verweigerung der Erlaubnis zum betäubungslosen Schächten durch eine hessische Behörde in seinen Grundrechten unzulässig verletzt wurde.


Die rechtliche Stellung des Tierschutzes sollte gestärkt, die Tiere vor Quälereien geschützt werden, als die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz im Juli 2002 verankert wurde. So hofften Tierschützer und auch zuständige Behörden, dass diese ausgesprochene Rechtsauffassung keine Geltung mehr haben würde. 

Doch der VGH stellte in seinem aktuellen Urteil klar, dass die Bindungswirkung dieses Urteils wegen der nachfolgenden Änderung des Grundgesetzes grundsätzlich entfallen sei.
 
Weiter hieß es, dass eine grundlegende Änderung der Praxis nur durch den Gesetzgeber- durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes - und nicht durch die Gerichte erfolgen muss.

Und da hatten wir das Kompetenzgerangel wieder- und wieder zu Lasten der Tiere. 
Die Behörden hätten die Verweigerung zum betäubungslosen Schächten sicherlich gerne erteilt.
Die Gerichte berufen sich auf den Gesetzgeber.


Und nach dem Willen des Gesetzgebers waren Ausnahmen für Angehörige des Islams möglich. 
Zwar sind die Belange des Tierschutzes wegen der Änderung des Grundgesetzes stärker zu beachten- aber!


Die Änderung für den Antragsteller zum betäubungslosen Schächten besteht nur darin, dass er strenger als bisher nachweisen muss, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft das Verbot des Genusses nicht geschächteter Tiere aus einer religiösen Vorschrift herleitet und dieses Verbot für sich als verbindlich beurteilt und tatsächlich praktiziert. 
Das war ein ausreichender Grund, die zuständige Behörde zu verpflichten, den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu bescheiden.
Es stellt sich die Frage, wer überprüft oder ist in der Lage zu überprüfen, warum, wieso und weshalb ohne Betäubung geschächtet werden muss. Wo steht dies geschrieben?
Hier muss gefordert werden, dass der Gesetzgeber schnell die Frage der religiös begründeten Ausnahmen vom Betäubungsverbot neu regelt. Nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist diese Möglichkeit gegeben. 

Bitte treten Sie mit dieser Forderung an Ihren Landtagsabgeordneten heran!
Helfen Sie, den Schlachttieren dieses Gemetzel zu ersparen! Es gibt hierfür keinen Grund- auch keinen religiösen!

 

 

 

Tötung männlicher Küken der Legehennen-Linien
Millionenfache Tiertötung als Routineverfahren


In der Geflügelzucht- wie auch in anderen Nutztierbereichen- herrscht ein hoher Leistungsdruck. So entstanden zwei Linien in der Geflügelzucht. Einmal sind es die Hennen mit hoher Legeleistung und andererseits die Masthähnchen , die in kurzer Zeit ihr Schlachtgewicht erreicht haben müssen. Da die männlichen Küken der Legelinie nur wenig Fleisch ansetzen, rentiert sich ihre Aufzucht nicht.

Sie werden routinemäßig sofort nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet. Am 23.3.04 berichtete das ZDF-Fernsehmagazin "Frontal 21" über diese millionenfache Tötung und rüttelte das Bewusstsein der Bevölkerung auf.

Die Tötung erfolgt üblicherweise durch schnell schneidende rotierende Klingen im Homogenisator oder durch CO²-Exposition. Die Geflügelwirtschaft zeigt sich kooperativ , an einer Lösung zur Verhinderung dieser Massentötungen mitzuwirken. Das Tierschutzgesetz verbietet eine Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund.

Doch was ist vernünftig? Ist es vernünftig, zwei leistungsbezogene Hühnerformen zu züchten, nur um des Profits wegen eine Höchstleistung aus den Tieren zu erhalten? Oder ist es nicht vernünftig, eine Zweinutzrassenform zu züchten, die sowohl für die Eiererzeugung sowie auch für die Mast geeignet ist?

Es wäre so einfach, wenn alle ein insgesamt niedrigeres Leistungsniveau akzeptieren würden. Eine andere Alternive zur Verhinderung des Massensterbens von Küken wäre eine Früherkennung des Geschlechtes befruchteter Hühnereier, die dann aussortiert werden. Es haben schon verschiedene Gespräche mit Tierschutzorganisationen, hessischem Tierschutzbereirat und der Geflügelwirtschaft statt gefunden.

Eine praktikable Lösung ist bisher nicht in Aussicht gestellt, obwohl auch auf Bundesebene die Bundesforschungsanstalt FAL in der Vergangenheit in einem eignenen Forschungsprojekt und einem Workshop mit der Thematik befasst waren. Da praktikable Lösungsansätze nicht zu erkennen sind, hat die Hess. Landestierschutzbeauftrage die Ausschreibung von wissenschafltichen Forschungsvohaben vorgeschlagen, um endlich die traurige Angelegenheit der Tiertötung voranzutreiben.

So bleibt den Menschen mit Achtung vor unseren Mitgeschöpfen die Hoffnung, das es bald eine Lösung gibt.

 

 

 

Impfungen bei Hunden

Impfungen bei Hunden


Leider müssen wir bei Abgabe von Hunden immer wieder feststellen, dass eine gewisse Impfmüdigkeit bei vielen Hundehaltern herrscht. Wir haben dafür kein Verständnis, denn ein Hund braucht neben Fütterung , Pflege und Hygiene auch seine jährlichen Impfungen. Deshalb an dieser Stelle einige wichtige Hinweise zur Gesundheitsvorsorge.

Der schottische Landarzt Edward Jenner führte 1796 die erste Impfung überhaupt durch:

Er impfte die Kuhpockenlymphe in die Hautwunden von Menschen ein- und schützte damit seine Patienten vor den gefürchteten Menschenpocken. So prägte er auch für "Impfstoff" den lateinischen Begriff "Vakzine", von lat. Vacca = Kuh.

Impfstoffe für Hunde stehen der Tiermedizin seit ca. 3o Jahren zur Verfügung. Die Ursache von Viruserkrankungen ist nicht behandelbar – allein die rechtzeitige Impfung kann vor einer Ansteckung bewahren. Impfungen schützen unseren vierbeinigen Freunde vor gefährlichen und lebensbedrohlichen Erkrankungen, bewahren sie vor unnötigem Leiden und können den schmerzhaften Verlust unserer lieb gewonnenen Gefährten verhindern. Der Aufwand und die Kosten für einen zuverlässigen Schutz sind gering im Verhältnis zu dem Leid, das im Krankheitsfall durchzustehen ist.
Deshalb sollte man beim gesunden Hund schon im frühen Lebensalter mit dem Aufbau des Impfschutzes, der so genannten Grundimmunisierung, beginnen. Die Impfimmunität ist jedoch nicht von Dauer – sie lässt allmählich nach. Das bedeutet: Um die Immunität aufrechtzuerhalten und einen lebenslangen Schutz zu gewährleisten, sind rechtzeitige und regelmäßige Wiederholungsimpfungen notwendig.

Gegen welche Erkrankungen sollte Ihr Hund geimpft werden?

Welche Impfungen bei Ihrem Hund in welchem Alter durchgeführt werden sollten, wird Ihnen Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt empfehlen. Dabei wird die Herkunft Ihres Tieres ebenso berücksichtigt wie der Zeitpunkt, ab dem er in Ihrer Obhut ist.
Um einen wirksamen und umfassenden Infektionsschutz zu erzielen, sind neben der Einhaltung der Impftermine allgemeine Grundsätze zu beachten: Es sollen nur gesunde Tiere geimpft werden. Hierzu gehört auch, dass der zu impfende Hund frei von Parasiten wie Würmern, Flöhen und Zecken ist. Denn Parasiten gefährden das Immunsystem, dadurch kann die Ausbildung des Impfschutzes gefährdet sein.

Parvovirose

Diese "junge" Infektionskrankheit trat erst Ende der 70er Jahre auf und breitete sich rasant aus. Da dieser Virus eng verwandt ist mit dem Panleukopenie – Virus, dem Erreger der Katzensuche, sprach man auch von der "Katzenseuche des Hundes". Doch diese Bezeichnung war irreführend.
Dieser Virus ist sehr gefährlich, er breitet sich sehr schnell aus, er hat eine hohe Ansteckungsfähigkeit, er ist sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und Desinfektionsmitteln, er kann monate- bis jahrelange Überlebensfähigkeit haben, er hat eine hohe Hitze- und Kältestabilität.
Die Ansteckung erfolgt durch Kontakt – allerdings: Nicht nur infizierte Tiere können den Erreger weitergeben, auch über Gegenstände und Kleidung kann das Virus verbreitet werden. Die Parvo – Viren sind in der Lage, in der Außenwelt sehr lange zu überleben.

Bewahren Sie Ihren Hund vor dieser tödlichen Gefahr- lassen Sie ihn rechtzeitig und ausreichend impfen.

Staupe- noch immer verbreitet und für Welpen und ältere Hunde gefährlich

Die Staupe ist seit dem 18. Jahrhundert bekannt. Es ist eine hoch infektiöse Virusinfektion, an der nicht nur Hunde erkranken, sondern auch marderartige Tiere, wie z. B. Marder, Frettchen, Nerze. Das Staupe – Virus ist eng verwandt mit dem menschlichen Masern – Virus. Auch das Virus, welches das Seehundsterben verursachte, ist ihm sehr ähnlich.
Infizierte Tiere scheiden Viren mit allen Körperflüssigkeiten aus und stecken dadurch andere Hunde an. Eine besondere Gefahr stellen dabei Tiere dar, die den Erreger verbreiten können, ohne selbst Krankheitsanzeichen zu zeigen. Die Staupe befällt vorwiegend Jungtiere in den ersten Lebenswochen – aber auch ältere Tiere können erkranken.
Die Krankheit ist durch drei verschiedene Verlaufsformen gekennzeichnet, wovon eine, zwei oder alle auftreten können oder ineinander übergehen. Staupeviren können nicht behandelt werden. Deshalb:

Einziger Schutz ist die Impfung

Bewahren Sie Ihren Hund vor Krankheit und Siechtum

Hepatitis, eine ansteckende Leberentzündung

Diese wird ebenfalls durch Viren verursacht. Sie befällt außer Hunden auch andere Spezies, wie z. B. Füchse. Der Erreger ist stabil und unempfindlich. Neben der direkten Übertragung durch Kontakt mit anderen Hunden oder deren Körperausscheidungen wie Urin, Kot oder Speichel ist die indirekte Übertragung durch Gegenstände und Kleidung von Bedeutung. Infizierte ältere Hund können ohne Krankheitsbild sein, scheiden aber Viren aus und sind eine ständige Gefahr für andere Hunde.
Welpen können 2 bis 5 Tage nach der Ansteckung tot sein. Bei langsamerem Verlauf der Krankheit tritt ein staupeähnlicher Krankheitsverlauf ein. Fieber, Mandelentzündung, Lymphknotenschwellung, Fressunlust, Durst, Müdigkeit und Brechdurchfall treten auf. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer typischen Schmerzhaftigkeit im Bauchbereich mit Berührungsempfindlichkeit hinter dem Rippenbogen und einer Körperhaltung mit aufgekrümmtem Rücken.
Auch Entzündungen der oberen Atemwege, Lungen- und Bindehautentzündungen sowie Störungen des zentralen Nervensystems werden festgestellt.

Ersparen Sie Ihrem Hund diese Erkrankung- lassen Sie impfen

Leptospirose, eine Zoonose

Sie ist eine bakteriell bedingte Erkrankung, die von verschiednen Leptospirenarten verursacht werden kann. Es sind bewegliche Bakterien, ähnlich dem Erreger der Syphilis. Einige der inzwischen weit über einhundert bekannten Arten und Untergruppen kommen in unseren Breiten häufig vor und sind deshalb in den hier erhältlichen Impfstoffen enthalten.
Die Leptospirose wird hauptsächlich durch infizierte Mäuse und Ratten weit verbreitet. Befallende Tiere scheiden den Erreger mit dem Harn aus. Neben kranken Artgenossen sind die Hauptansteckungsquellen Gewässer. Im Wasser können sich die Leptospiren über Wochen am Leben halten und vermehren.
Leptospiren können nicht nur beim Hund, sondern auch bei anderen Haus- und Nutztieren und beim Menschen zu Erkrankungen führen, weshalb man hier auch von einer Zoonose spricht.
Ob Tier oder Mensch: Die Keime werden über die Schleimhäute aufgenommen. Erste Symptome beim Hund sind zumeist eine Nachhandschwäche, gefolgt von Fieber, Appetitlosigkeit und Durst. Es folgen Nierenentzündungen, Störungen im Magen-Darm-Trakt mit Durchfall und Erbrechen sowie Gelbsucht.

Die jährliche Schutzimpfung schützt nicht nur den Hund, sondern auch den Menschen, der durch erkrankte Hunde angesteckt werden kann.

Tollwut, die größte Gefahr auch für den Menschen

Die Tollwut gehört zu den am längsten bekannten Infektionskrankheiten (seit 2300 vor Christi!!) und stellt sicher auch die am meisten gefürchtete dar. Tollwut gefährdet Menschen und Tiere! Tollwut ist nach wie vor nicht heilbar. Dank intensiver veterinärbehördlicher Maßnahmen ist es gelungen, die Tollwut einzudämmen.
Die Übertragung erfolgt durch den virushaltigen Speichel infizierter Tiere. Heimtückisch dabei ist, dass der Speichel schon vor dem Auftreten der ersten Krankheitssymptome infektiös sein kann. Die Eintrittspforten für das Virus stellen vorhandene Hautverletzungen wie Schürf- oder Bisswunden dar, die mit dem Speichel des infizierten Tieres in Berührung kommen.
Infizierte Tiere verhalten sich über längere Zeit fast normal, sind ruhig und unauffällig. Dieser Eindruck täuscht jedoch.
Je nach Entfernung der Biss- bzw. Eintrittsstelle vom Gehirn vergehen vom Tage der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit 14 bis 30 Tage oder sogar mehr. Während der Erkrankung werden drei mehr oder weniger ausgeprägte Stadien durchlaufen, die von Wesensveränderungen über Aggressivität zur Depression (Beißwut oder rasende Wut im Gegensatz zur stillen Wut) führen. Im Endstadium herrschen Krämpfe und Lähmungen vor.
Aufgrund der großen Gefahr für Mensch und Tier unterliegt die Tollwut nicht nur in Deutschland veterinärrechtlichen Bestimmungen. Danach ist die Behandlung erkrankter Tiere verboten. Selbst beim bloßen Verdacht auf Tollwut müssen Tiere getötet werden .

Schutz bietet allein eine rechtzeitig durchgeführte und anerkannte Impfung.

Hüftdysplasie

Eine Hüftgelenksdysplsie, kurz HD, kann angeboren , oder durch Unfälle erworben sein. Großrassige Hunde leiden mehr darunter, als ihre kleinwüchsigen Kollegen oder robuste Mischlinge. Es sind in den meisten Fälle stark schmerzhafte Prozesse, die unbedingt behandelt werden müssen. Besonders bewegungsfreudige Hunde leiden sehr unter diesen Einschränkungen. Die Schmerzen können den Tieren das Leben zur Hölle und sie aggressiv und unberechenbar machen.

In den meisten Fällen einer Hüftgelenkserkrankung passt der Hüftgelenkskopf am Oberschenkelknochen nicht mehr in die Beckenpfanne.

Die Behandlung kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.

Zunächst ist Ihr Tierarzt Ihr Ansprechpartner! Mittel aus der menschlichen Hausapotheke oder gut gemeinte Ratschläge von Freunden oder gar "Quaksalbern" sollten Sie erst gar nicht anwenden oder anhören. Menschliche Präparate können bei Tieren schwere Nebenwirkungen hervorrufen!
Die bei Leistungssportlern verrufene Anabolika stärken jedoch bei dem Hund die Muskulatur und können Linderung bringen.
Es gibt unterschiedliche Operationsmethoden, die das kranke Gelenk korrigieren und stabilisieren.


Wie bei Menschen auch, kann man dem Hund ein künstliches Hüftgelenk einsetzen. Diese Operation ist mit erheblichen, für manche Hundehalter unerschwingliche Kosten verbunden. Bei Menschen werden jährlich ca. 60 000 künstliche Hüftgelenke eingesetzt.
Es gibt mittlerweile einige Tierarztpraxen und Tierkliniken, wo diese Eingriffe schon Routine geworden sind.

Die Prognose, dass so ein künstliches Gelenk ein Leben lang hält, ist beim Hund günstiger als beim Mensch. Einmal, weil der Hund auf vier Beinen läuft und sich sein Gewicht besser verteilt, zum anderen, weil die Lebenserwartung leider wesentlicher geringer ist als beim Mensch. Somit spielt der Prothesenabrieb keine so große Rolle.
Aber ein Hüftgelenkersatz ist nicht bei jedem Hund erforderlich, der an der Hüfte erkrankt ist.


Auch hier sind schwere und große Hunde mit aufwendigeren Operationen mehr betroffen, als Tiere unter einem Gewicht von 20 kg.
Besprechen Sie mit Ihrem Tierarzt , wie Ihrem Hund geholfen werden kann. Es gibt Operationen, bei denen sog. Entlastungsschnitte in den Weichteilen gemacht werden, die Ihrem Hund Linderung verschaffen.


Oftmals sind orale Medikamentengaben zunächst ausreichend für den Hund, um ihm ein fast beschwerdefreies Leben zu ermöglichen.
Auch Bewegungstherapien sind sehr hilfreiche. Auch hier berät Sie Ihr Tierarzt, wo welche Möglichkeiten angeboten werden.
Wenn Sie einen großwüchsigen Rassehund kaufen, so bestehen Sie darauf, dass Ihnen der Züchter schriftlich belegt, dass die Tiere aus seiner Zucht frei sind von Hüftgelenkserkrankungen!

Diese sind vererbbar! Lassen Sie beim Kauf eines Rassehundes die Finger weg von dubiosen Händlern oder sog. Züchtern! Informieren Sie sich vor dem Kauf beim VDH (Verband des Deutschen Hundewesens, Sitz in Dortmund), ob es sich um einen kontrollierten Züchter handelt! Fallen Sie auf keine Schönrederei und glänzende, bunte "Ahnentafeln" herein! Papier ist geduldig! Der Grundstein für einen gesunden Hund liegt beim Züchter!


Haben Sie eine Rasse gewählt, die zu diesen Erkrankungen neigt, so sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt ab, wann der Hund geröntgt werden soll. Umso früher Sie mit einer evtl. notwendigen Therapie und Behandlung beginnen können, umso mehr Leid und Schmerz ersparen Sie sich und Ihrem Vierbeiner.

 

 

Zahnprobleme bei Katzen

 

Ein Anzeichen bei Abmagerung Ihres Stubentigers können Zahlprobleme sein. Das Fressen bereitet dem Tier Schmerzen, das Kauen wird oftmals begleitet durch "knurrende Laute" und Zurückweichen vor dem Fressnapf. Die Katze hat Hunger, hat aber geradezu Angst vor ihrem Futter. Oftmals speicheln die Tiere auch, sitzen mit hängendem Köpfchen da. Höchste Zeit, Ihren Tierarzt aufzusuchen!

Leider sind bei dieser Zahnerkrankung mit dem fast unaussprechlichen NamenOdontoklastische resorptive Läsion , kurz OrL, kaum vorbeugende Maßnahmen möglich. Auch eine Ursache konnte bisher nicht nachgewiesen werden.

Diese Erkrankung hat nichts mit Karies zu tun, die allerdings auch bei Tieren vorkommen kann. Karies hat ihre Ursache oftmals in falscher Ernährung. Die Katzen, die an OrL leiden, bekommen in der Zahlhalsgegend Löcher, die den Zahn fortschreitend zerstören. Knochenabbauende Zellen zerfressen das Gewebe!

Gehen die Löcher mit der Zeit in die Tiefe, leiden die Tiere unter Schmerzen. Eine Untersuchung beim Tierarzt wird in der Regel unter Vollnarkose vorgenommen. Die zerstörende Zahnsubstanz findet man unter Zahnfleisch und Zahnstein. Das Zahnfleisch ist geschwollen, gerötet und entzündet.

Das Tier wird noch unter Narkose sofort behandelt. Der Zahnstein wird entfernt. Die meisten Tierärzte haben hierfür moderne Ultraschallgeräte. Die Löcher müssen sorgfältig frei gelegt werden. Es kann plombiert werden oder mit Zahnlack bestrichen werden. Sind die Zähne stark zerstört, muss man sie ziehen.

Dies wird einer Katze, die in menschlicher Obhut lebt, beim Fressen keine Probleme bereiten, wenn der Wundschmerz vorbei ist. Für Tiere allerdings, die sich selbst ernähren müssen, bedeutet diese Erkrankung den Hungertod. Denn sie können ihre Beutetiere nicht mehr packen und töten. "Raubtiere" wie Hunde oder Katzen müssen ihr Futter nicht kauen- im Gegensatz zu Pflanzenfressern, die ihr Futter sorgfältig zerkleinern müssen.

Die Verdauung bei der Katze erfolgt durch scharfe Verdauungssäfte im Magen. Das dies hervorragend funktioniert zeigen viele alte, zahnlose Hunde und Katzen! Zahnverlust heißt nicht, dass Ihre Mieze nicht mehr "sorgenfrei" Leben kann! Allerdings sollten Sie die Gabe von Trockenfutter reduzieren, da dieses leicht erbrochen werden kann. Oder Sie weichen dieses mit lauwarmem Wasser ein, falls Ihre Katze Dosenfutter ablehnt.

Diese schlimme Zahnerkrankung OrL ist weit verbreitet. Man schätzt, dass bis zu 60 % der Katzen darunter leiden.

Bitte achten Sie auf die ersten Anzeichen! Gehen Sie sofort mit Ihrer Katze zu Ihrem Tierarzt! Bei frühzeitigem Eingreifen kann Ihr Tierarzt eine gewissen Vorbeuge betreiben!

 

 

 

   
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