Der Umgang mit Fundtieren!
Aufmerksame Tierfreunde erkennen schnell, ob ein Hund oder eine Katze Hilfe sucht und benötigt. Wenn eine gut genährte Katze spazieren geht, ist das kein Notfall, sondern eine Katze mit Freigang in ihrem Revier. Da muss sich niemand Sorgen machen.
Kommt aber eine Katze regelmäßig, sieht struppig und mager aus, soll man nicht tatenlos zusehen. Der erste Weg ist, das Tier beim zuständigen Tierschutzerein oder einer einer Tierschutz Organisation zu melden.
Bitte das Tier bei einem Tierarzt untersuchen lassen, sofern man es selbst in Obhut nehmen will. Hier wird ein evtl. Chip ausgelesen.
Durch widrige Umstände kann eine Katze weit entfernt von ihrem Zuhause auftauchen und findet den Weg nicht mehr zurück. Sie kann aus Versehen in ein fremdes Auto gestiegen sein, es kann sie ein unvernünftiger Mensch mitgenommen haben und anderswo wieder ausgesetzt haben.
Die erste Pflicht des Tierschutzes ist, einen evtl. Besitzer zu finden. Ein Fundtier muss gemeldet werden, möglichst auch bei der Ordnungsbehörde, auf alle Fälle im zuständigen Tierheim, welches oft die Aufgabe der Fundtierbetreuung übernommen hat und dafür von zu den zuständigen Gemeinden Zuschüsse erhält.
Ein Tierheim ist verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen! Aber ein Tierheim hat keine rechtliche Grundlage, den Finder zu zwingen, Fundtiere aus ihrem zuständigen Bereich ins Tierheim zu bringen.
Wir empfehlen, auch bei TASSO ein Fundtier zu melden, egal ob es eine Chipnummer, eine Tätowierung hat oder nicht.
Ein Finder kann Eigentümer werden, wenn er die Rechtslage einhält.
Wenn alles unternommen wurde, einen Besitzer zu finden und dies nicht gelang, ist folgedes zu beachten.
Ab Meldung des Fundtieres beginnt die sechsmonatige Frist nach § 977 BGB , in der ein Eigentümer oder ein Empfangsberechtiger das Fundtier zurück fordern kann. Er muss alle entstandenen, notwendigen Kosten zahlen.
Meldet sich in dieser Zeit kein berechtigter Eigentümer bei den zuständigen Behörden, so kann der Finder Eigentümer des Tieres werden. Gibt man das Tier im zuständigen Tierheim ab, hat man unwiderruflich alle Rechte an dem Fundtier verloren.
Hat der Finder nach der sechsmonatigen Frist ein Eigentumsrecht erworben, beginnt noch eine Dreijahresfrist nach § 977 BGB, in der der ursprüngliche Besitzer das Tier noch zurück fordern kann.
In meiner über 40-jährigen Tätigkeit im aktiven Tierschutz ist mir jedoch kein einziger Fall bekannt, indem nach so langer Zeit noch Eigentumsansprüche gemeldet wurden.
Vielmehr ist es so, dass eine Vermisstenmeldung verzweifelter Katzenbesitzer sehr schnell den Tierschutz erreicht, sodass eine Rückführung an den Besitzer zügig möglich ist, sofern die Katze im Tierheim abgegeben oder gemeldet wurde.
Leider sieht die Realität so aus, dass nur wenige der gefundenen Katzen vermisst oder gesucht werden.
Mit Hunden sieht das anders aus. Hunde gehen in der Regel nicht alleine spazieren. Sie entlaufen bei gemeinsamen Spaziergängen mit ihren Haltern. Das hat unterschiedliche Gründe. Sie jagen Wild, oder haben eine Spur aufgenommen, hören nicht auf Zuruf, entfernen sich immer weiter und kommen nicht zurück.
Sie haben den Duft einer läufigen Hündin in der Nase und rennen kopflos dieser Spur nach.
Bei einer unbeabsichtigen Beißerei rennt der Unterlegene in Panik davon.
Aber auch bei einem Autounfall können Hunde abhanden kommen. Sie sind im Schock und verlaufen sich in einer fremden Umgebung.
Binden Sie niemals Ihren Hund vor einem Geschäft an. Immer wieder werden Hunde gestohlen und sind für verschwunden.
In der Regel lassen sich Hunde "finden"! Der Finder gibt die Tiere im zuständigen Tierheim ab.
Oder er möchte ihn behalten und das Fundrecht, wie beschrieben, tritt in Kraft.
Unsere Bitte an Hunde- und Katzenbesitzer- LASSEN SIE IHREN HUND ODER IHRE KATZE MIT EINEM CHIP VERSEHEN UND MELDEN SIE IHR TIER BEI DER TASSO HAUSTIERZENTRALE AN.
Bei Verlust es Tieres ist es hilfreich, ein registriertes Tier wieder zu finden.
Tierheime oder Tierschutzorganisationen können natürlich Fundtiere nicht sechs Monate beherbergen. Dafür gibt es keine Platzkapazitäten! Bei Abgabe einer Katze oder eines Hundes wird ein Schutzvertrag geschlossen. Hierin ist geregelt, wie verfahren wird, wenn sich innerhalb der vorgegebenen Frist ein Halter meldet.
Keiner muss Angst haben , dass er sein adoptiertes Tier nach Monaten wieder abgeben muss. Rechtlich ja, aber in der Praxis geschieht dies nicht. Ich habe es auf jeden Fall nicht erlebt!
Überlassen Sie kein Tier in Not seinem Schicksal!
Tierschutz ist Menschenpflicht !
Unser Appell an alle Katzenbesitzer! Lassen Sie Ihre Katze kastrieren! Unkastrierte Kater haben einen großen Radius und sind Gefahr!
Das Elend der vielen ungewollten Kätzchen ist kaum zu ertragen. Und mit jeder Anzeige: Kätzchen zu verschenken oder billig abzugeben, ist neues Elend vorprognamiert.