Die Vorzüge älterer Katzen


Alle Jahre wieder ist es soweit... viele viele süße kleine Kätzchen erblicken das Licht der Welt. Und leider kommen viel zu viele von ihnen ungewollt zur Welt und dann ist das Dilemma groß: Wohin mit dem Nachwuchs? Sie landen im Tierheim oder andren Auffangstationen und stehlen dort allen anderen Katzen und Katern die Show.

Als ich vor kurzem auf der Suche nach 2 neuen kätzischen Mitbewohnern war besuchte ich viele Tierheime mehrmals um die dortigen Bewohner gründlich kennen zu lernen. Und ich hatte die Möglichkeit, dort auch einige Besucher zu beobachten. Jeder stand vor den Zimmern mit den süßen kleinen Katzenbabies, um die ich immer einen Bogen gemacht hatte. Kaum jemand zeigte Interesse für die charakterlichen Gesichter der ausgewachsenen Stubentiger, die in aller Seelenruhe auf den sonnigen Plätzen schlummerten oder sich der ausgiebigen Körperpflege widmeten.

Warum ist das so?

Kleine Katzenbabies sind unheimlich niedlich und verspielt, das ist jedem klar.. sie sehen so putzig aus, wie sie unbeholfen ihre Umgebung erkunden und sich neugierig auf alles stürzen, was ihnen in den Weg kommt. Es macht Spaß, Ihnen zuzuschauen beim gegenseitigen Spiel.. ja.. man möchte sie einfach nur knuddeln.
Und dann nimmt man sich so ein kleines Kitten ins Haus. Es ist immer noch neugierig und verspielt und erkundet Tag für Tag seine Umgebung. Und zwar alles... die Papierkörbe, die Regale, die Spielzeugsammlung des Kindes, die Miniaturbauten des Ehemannes.... einfach alles wird mit der kleinen Stupsnase erkundet und mit den tollpatschigen Pfötchen angestubst. Da geht einiges zu Bruch, was einem ursprünglich mal lieb und teuer war.

Und welches Baby ist von Anfang an stubenrein?

Dann kommen die Kinderkrankheiten dazu... jede Menge Tierarztbesuche werden da
fällig. Es stehen Impfungen an, Wurmkuren, die Kastration steht an (man will ja schließlich nicht noch mehr Katzennachwuchs produzieren), das Tier muss gechipt/tätowiert werden, mit ganz viel Pech ziehen Haarmilben mit dem neuen Mitbewohner ein ... etc.etc. Und man muss sich im Klaren darüber sein, dass man ein Baby im Haus hat. Ein Baby braucht extrem viel Aufmerksamkeit, ständig muss man schauen, dass sich das kleine Kitten nicht in seinem Tatendrang in gefährliche Situationen begibt. Viele Schmuseeinheiten stehen an, schließlich ist man Elternersatz von der Minute an, in der man das Kitten adoptiert.

Ganz anders bei älteren Katzen: In ihrer Neugier und ihrem Spieltrieb stehen sie meistens den kleineren Artgenossen in nichts nach, doch sind sie schon sehr viel selbständiger. Der Zweck eines Katzenklos ist ihnen in den allermeisten Fällen durchaus geläufig, sie wissen auch in den meisten Fällen schon, was sich gehört und was nicht. Auch sie erkunden natürlich ihre Umgebung, gehen aber dabei sehr viel bedachter vor. Und am meisten faszinieren mich die ausgeprägten Charaktere der älteren Katzen. Da gibt es den wilden Draufgänger, der täglich seine ”wilden 10 Minuten” hat, in denen er wie von der Tarantel gestochen durch die Wohnung jagt. Dann gibt es die schmusige ältere Katzendame, die mit einem Kuschelbett unter der Heizung zur glücklichsten Katze der Welt wird. Oder den älteren Katzenherren, der mit seinem einnehmenden Wesen durchaus den schönsten Platz im Fernsehsessel für sich in Anspruch nimmt und keine Rücksicht darauf nimmt, ob Frauchen dort auch noch sitzen möchte, Hauptsache, Frauchen krault ihn und ist in seiner Nähe. Oder das schüchterne Katzenmädchen, das sich stundenlang selber beschäftigen kann mit einer zerfransten Fellmaus und ihren Lieblingsplatz in der Mitte der Wohnung bezieht, von der aus man alles gut im Auge hat. Diese ganzen Charakterunterschiede entwickeln sich in Jahren und ein charakterlich ”fertiges” Tier im Haus zu haben, ist eine Freude. Es ist vergleichbar mit dem Kennenlernen eines neuen Menschen... man tastet sich gegenseitig ab, lernt die vielen
Facetten seines Gegenübers kennen.. eine äußerst spannende Angelegenheit in meistens entspannter Atmosphäre.

Bei Ihrem nächsten Tierheimbesuch riskieren sie also auch mal einen intensiveren Blick auf die älteren Katzen und Kater dort. Es sind äußerst faszinierende 
Charakterpersönlichkeiten, die durch ihr Wesen bezaubern und Ihr Herz erobern wollen.

Geben Sie Ihnen diese Chance und sie werden einen treuen Freund bei sich aufnehmen.

 

Das Haustier als Fundsache

Das getigerte Kätzchen stromerte schon seit Tagen immer wieder durch den Garten von Frau Meier. Diese war hellauf begeistert von dem schnurrenden Etwas, das sich ihr um Ihre Beine schmiegte und sich jedes Mal begierig auf das angebotene Katzenfutter stürzte. "Du armes Kätzchen, hast wohl kein Zuhause?" war ihr Kommentar. So nahm Frau Meier schließlich den kleinen Tiger mit in ihr Haus. "Sindbad", wie er von Ihr genannt wurde, durfte jetzt allerdings nicht mehr ins Freie, da sein „neues Frauchen“ Angst davor hatte, dass er sich verlaufen, oder gar überfahren werden könnte. Was Frau Meier nicht wusste, "Sindbad" hieß in Wirklichkeit "Moritz" und war der vierbeinige Liebling einer Familie, die nur zwei Wohnblöcke entfernt wohnte. Da Moritz nicht mehr -wie sonst üblich- abends von seinem Freigang nach Hause kam, machte sich die Familie große Sorgen, suchte die Straße ab, rief bei Polizei, Fundbüro und Tierheim an. Vergeblich! Moritz war und blieb spurlos verschwunden.

Leider ereignen sich immer wieder solche Fälle, bei denen der Finder eines Tieres sich in Unwissenheit die Fundsache aneignet (ein unschönes Wort für ein geliebtes Tier), gegen die Anzeigepflicht verstößt und sich sogar (nach BGB § 965) der Fundunterschlagung strafbar macht.

Wer also eine freilaufende Katze beobachtet, muss es nicht unbedingt mit einem armen "Findelkind" zu tun haben. Eine Katze, die wohlgenährt ist, ein glänzendes Fell besitzt, sich nahe menschlicher Ansiedlung aufhält, ist in vielen Fällen nur ein Freigänger, der sich auf Streifzug befindet und sein Revier erkundet.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Haustiere die einen Eigentümer, Besitzer und Halter (in der Regel eine Person) haben und „Herrenlosen Tieren“.

Herrenlose Tiere sind Tiere, an denen nach bürgerlichem Recht (BGB §§ 958 – 964) kein Eigentum besteht. Dazu gehören in Freiheit lebende Wildtiere, sowie frei lebende bzw. verwilderte Haustiere und auch ausgesetzte Tiere.

„Freigängerkatzen“ haben dagegen einen Besitzer und sind oft erkennbar an Identifikationsmerkmalen wie Tätowierung, Halsband, Chip, etc.

„Fundtiere“ Das sind aufgegriffene (gefundene) Tiere die vermuten lassen, dass sie in der Obhut eines Menschen stehen, also einen Besitzer haben und von diesem vermisst werden.

„Eine klare Abgrenzung von Fundtieren zu herrenlosen Tieren ist in der Praxis sehr schwierig. Es ist naturgemäß zunächst nicht erkennbar, ob der bisherige Eigentümer das Eigentum an dem Tier aufgegeben hat oder nicht. Es wird deshalb im Zweifelsfalle (abgemagertes Tier, schlechter Fellzustand, usw.), davon auszugehen sein, dass es sich um ein Fundtier handelt, welches von dem Finder oder von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen ist.“

Welche Verpflichtungen hat ein Finder?

Zunächst ist das gefundene Tier auf Hinweise im Hinblick auf einen Besitzer zu untersuchen. Das kann eine Adresse / Telefonnummer am Halsband oder eine Tätowierung (an den Ohr – Innenseiten) sein. Im Falle einer Tätowierung kann ein Tierarzt oder ein  Tierschutzverein bei der Suche sicherlich weiter helfen. Immer häufiger lassen auch gewissenhafte Tierhalter Ihren Haustier einen Transponder (elektronischen Mikrochip), unter die Haut implantieren. An diesen lässt sich das Tier verwechslungsfrei identifizieren. Die meisten Tierschutzorganisationen und Tierärzte besitzen ein Lesegerät, mit dem solche Mikrochips gelesen und der Halter (sofern er sein Tier auch registrieren hat lassen) schnell ermittelt werden kann. Bei Tasso - Europas größtem Haustierzentralregister ist die Registrierung eines Haustieres kostenfrei möglich unter 06190-937300.

Der Fund des Tieres ist in jedem Fall (nach BGB § 965) der zuständigen Behörde (meist das Fundbüro) zu melden. Zunächst ist der Finder zur Verwahrung (das heißt zur Aufnahme des Tieres) verpflichtet. Ist durch ihn eine artgerechte Unterbringung und Versorgung nicht möglich, muss die Behörde hierfür (zum Beispiel über ein beauftragtes Tierheim) Sorge tragen. Verbleibt das Tier beim Finder, sollte von ihm in jedem Falle der örtliche Tierschutzverein, die Polizei und die in der Nähe der Fundstelle praktizierenden Tierärzte informiert werden. Zettel können ausgehängt und die Nachbarschaft befragt werden, ob nicht jemand sein Tier schmerzlich vermisst.

Lässt sich der Eigentümer nicht mehr ermitteln, hat der Gesetzgeber nach BGB § 973 festgelegt, dass nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten die „Fundsache“ (in diesem Falle das Fundtier) in das Eigentum des Finders übergeht.

Im Zweifelsfalle wenden Sie sich an Ihren örtlichen Tierschutzverein, der Ihnen sicherlich gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.

Quelle:  Tierschutzverein Noris e.V.

 

 

 

Hundehalter

Leider gibt es vermehrt Menschen, die ihre Abneigung gegenüber Hunden und deren Halter deutlich zum Ausdruck bringen. Der Hund als ältester und treuester Begleiter des Menschen, der tapfer mit uns den Weg in die Zivilisation marschiert ist, ist für viele Menschen ein Feindbild geworden.

Spielende, tobende und fröhliche Hunde scheinen nicht mehr in das heutige Weltbild zu passen! Kein Platz mehr für Hunde? "Ex und Hopp"- der Hund als Wegwerf Tier? Felder, Wiesen, Wälder- soll die Natur ein Tabu für unsere bellenden Freunde sein? Ist es unerwünscht, mit dem Hund gemeinsam die Natur zu erleben?


Führen wir uns vor Augen, dass der Hund auch in unserer heutigen, hochtechnisierten Welt nicht weg zu denken ist. Er gehört zu unserem Leben wie die Luft zum Atmen! Wo die Technik versagt , helfen die Hunde! Bei Katastrophen sind es die Hunde, die Verschüttete bergen, sie finden und ihnen das Leben retten!

Auf Flughäfen, beim Zoll, bei der Polizei- Hunde sind die unentbehrlichen, fleißigen Helfer, die immer zum Einsatz bereit sind! Ebenso unersetzlich wie die Diensthunde, sind unsere Haushunde. Es sind die Hunde, welche ihre "Dienste" in den Familien versehen. Sie sind unsere Freunde, unsere Begleiter und immer präsenten Kameraden. Unersetzliche Geschöpfe für vereinsamte Menschen, aufmerksame Zuhörer und Spielkameraden für Kinder, Kommunikationspartner, Wächter für Haus und Hof und - und - und!

Doch auch Hundehalter sind gefordert, für unsere Hunde um Verständnis und Achtung zu werben!
Dabei wollen wir Ihnen behilflich sein! 
Ein gut erzogener und zufriedener Hund ist eine Freude für seine Umgebung!


Wir möchten Ihnen helfen, nirgendwo unangenehm mit Ihrem Hund aufzufallen!
Wir wollen Sie beraten, wie aus Ihrem nervigen Hund ein ausgeglichenes Tier wird!
Wir wollen Ihnen helfen, dass aus Ihrem Welpen ein angenehmer Hausgenosse wird.
Wir wollen Ihnen zeigen, wie Sie Ihrem "Irrwirsch" Unarten abtrainieren können!
Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Hund sinnvoll beschäftigen!
Wir beraten Sie, wo Sie einen Hund erwerben können, damit Sie nicht auf dubiose Hundehändler hereinfallen!

Wir bitten alle Hundehalter darauf zu achten, dass ihr Tier in der Natur keinen Schaden anrichtet, Spielplätze nicht verunreinigt, andere Menschen nicht, sozial mit seinen Artgenossen umgeht! Bitte entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf der Strasse und öffentlichen Plätzen!

Wir alle müssen darauf achten, Hundehassern keine Gelegenheit zu geben, Hunde und deren Halter anzugreifen. Wir Hundehalter haben die Pflicht, unsere liebenswerten, vierbeinigen Kameraden so zu erziehen, dass nicht immer neue Verordnungen erlassen werden, die das unbeschwerte Leben der Hunde einschränkt und höhere Hundesteuern erhoben werden.

 

 

 

Todesfalle Kippfenster - So schützen Sie Ihre Katze

Immer wieder gibt es Katzen, die in einem gekippten Fenster hängenbleiben und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Und immer wieder scheint dieses wichtige Thema bei manchen Katzenbesitzern in Vergessenheit zu geraten. Zwischenfälle mit in Kippfenstern eingeklemmten Katzen kommen inzwischen leider so häufig vor, dass man dafür bereits einen Namen hat: das Kippfenster-Syndrom.

Die von ihren Instinkten gesteuerte Katze wird ein gekipptes Fenster nicht als Hindernis sehen, wenn der Reiz, nach draußen zu gelangen, nur groß genug ist. Wenn sie dann hängen bleibt, bewirken die verzweifelten Befreiungsversuche nur, dass die Situation für das arme Tier  immer schlimmer wird. Zu der Panik, die die Katze  erlebt, kommen Quetschungen der inneren Organe, im schlimmsten Fall Rückenmarksverletzungen mit irreversiblen Lähmungen der Beine und ein lebensbedrohlicher Schock. Sollte die Katze sogar mit dem Kopf hängen bleiben, droht die Strangulation. Viele Katzen machen sich in einer Notsituation auch nicht bemerkbar, so dass sie oft stundenlang nicht entdeckt werden, während sie qualvolle Schmerzen erleiden oder mit dem Tod ringen.

Daher der dringende Rat an alle Katzenfreunde: Fenster schließen, wenn man die Katze allein zu Hause lässt. Freigänger sollten nur durch eine Katzenklappe ins Freie gelangen können. Manchem hilft ein kleines Hinweisschild als Erinnerung an der Wohnungstür, die Fenster zu schließen. Ist es doch einmal passiert, befreien Sie Ihre Katze ganz vorsichtig aus dem Fenster. Schmerzbedingt könnte sie sich durch Beißen und Kratzen wehren wollen. Bringen Sie das verletzte Tier unbedingt sofort zum Tierarzt und nehmen Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter. Auch wenn Sie keine äußeren Verletzungen sehen, heißt das nicht, dass die Katze nicht behandlungsbedürftig ist. Allein der Schock könnte ein Organversagen auslösen. Lassen Sie die Katze wenn möglich in der vorgefundenen Körperposition und bewegen Sie sie so wenig wie möglich. Decken zur Stabilisierung des Körpers auf dem Weg zum Tierarzt können einer Verschlechterung von Brüchen vorbeugen.

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